Freier Eintritt

Sie haben bei Vorlage eines gültigen Ausweises und eines Dokuments, das eine der folgenden Bedingungen nachweist, Anspruch auf freien Eintritt bei Abholung der Eintrittskarte an der Kasse:

▪ Minderjährige unter 18 Jahren (Kinder unter 12 Jahren müssen begleitet werden);

▪ Gruppen oder Schülergruppen von öffentlichen und privaten Schulen der Europäischen Union in Begleitung ihrer Lehrer, nach vorheriger Anmeldung und im Rahmen der von der Schulleitung festgelegten Anzahl der Teilnehmer; die Anmeldung ist kostenlos und kann ausschließlich unter der Telefonnummer +39.055294883 erfolgen;

• Lehrende und Studierende der Fakultäten für Architektur, Denkmalpflege, Bildungswissenschaften sowie der Studiengänge in Literatur oder literarischen Fächern mit archäologischem oder kunsthistorischem Schwerpunkt der Fakultäten für Literatur und Philosophie oder entsprechenden Fakultäten und Studiengängen der EU-Mitgliedstaaten, Kunstakademien oder entsprechenden Einrichtungen der Europäischen Union. Die Freikarte wird den Studierenden gegen Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Studienjahr ausgestellt;

• Lehrkräfte italienischer Schulen mit festem Arbeitsvertrag oder befristetem Arbeitsvertrag, gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung die von den Bildungseinrichtungen nach den Mustern des italienischen Bildungsministeriums;

• EU-Touristenführer mit gültiger Lizenz;

• touristische Dolmetscher aus der Europäischen Union, wenn ihre Arbeit neben der des Führers erforderlich ist, durch Vorlage einer von der zuständigen Behörde ausgestellten gültigen Lizenz;

• Menschen mit Behinderungen und ein Familienmitglied oder eine andere Begleitperson, die dem Sozial- und Gesundheitsdienst angehört, gemäß den gesetzlichen Vorschriften D.M. 507/97, aktualisiert auf D.M. 13/2019 und L.104/92 (es kann erforderlich sein, eine geeignete Bescheinigung vorzulegen);

• Personen, die aus Studien- oder Forschungsgründen, bestätigt durch Bildungs- oder Universitätseinrichtungen, Akademien, Forschungs- und Kultureinrichtungen, italienische oder ausländische, sowie durch Ministerialbehörden oder aus besonderen oder begründeten Bedürfnissen eine Genehmigung vom Institutsleiter erhalten, nach Antragstellung;

• Mitarbeiter des italienischen Kulturministeriums;

• Mitglieder des ICOM (International Council of Museums);

• Italienische und ausländische Journalisten, die im nationalen italienischen Journalistenverzeichnis eingetragen sind, gegen Vorlage des Mitgliedsausweises des Journalistenverbandes mit dem aktuellen Jahresstempel oder des entsprechenden „Aufklebers“, der für das laufende Jahr gilt.

Es ist auch möglich, das Ticket und die Eintrittszeit telefonisch bei Firenze Musei zu reservieren:

Tel. +39 055 294883

Reservierungsgebühr: € 4,00

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