GENEHMIGUNGEN FÜR FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN
Das Genehmigungsbüro ist zuständig für die Erteilung von:
– Genehmigungen für Foto- und Filmaufnahmen innerhalb der Galerie;
– Genehmigungen für die Reproduktion von Bildern der in der Galerie aufbewahrten Werke.
Anträge für Bilder können bei der Genehmigungsstelle (ga-afi@cultura.gov.it) gestellt werden, wobei bei Bedarf eine Freigabe für die Nutzung erforderlich ist. . Für Reproduktionen, die von Privatpersonen für den persönlichen Gebrauch angefordert werden, fallen keine Gebühren an.
GENEHMIGUNG DER NUTZUNG VON MUSEUMSRÄUMEN
Die Galleria dell’Accademia in Florenz prüft Anträge auf Nutzungsgenehmigungen Raumvergabe für exklusive Führungen und kulturelle Veranstaltungen in ihren Räumlichkeiten. Die Veranstaltungen, ob institutioneller Natur oder nicht, können unter strikter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen und der Prinzipien des Schutzes und der Aufwertung des Kulturerbes genehmigt werden. Die Genehmigung wird durch eine Konzessionsurkunde und die Zahlung einer Gebühr erteilt (D.Lgs. 42/2004, Art. 106). Nach Kenntnisnahme der Vorschriften und Tarifübersicht sieht das Verfahren die Einreichung eines Antrags vor, durch das Herunterladen eines Formulars, das innerhalb von 20 Tagen vor der Veranstaltung an die Adresse ga-afi.spazioeventi@cultura.gov.it und ga-afi.info@cultura.gov.it gesendet werden muss.
FORMULAR FÜR ABGELEITETE NUTZUNGEN
KONZESSION FÜR DIE VORÜBERGEHENDE NUTZUNG VON RAUM : VERORDNUNGEN
KONZESSION FÜR DIE VORÜBERGEHENDE NUTZUNG VON RAUM : ANTRAGSFORMULAR