GENEHMIGUNGEN FÜR FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN
Das Genehmigungsbüro ist zuständig für die Erteilung von:
– Genehmigungen für Foto- und Filmaufnahmen innerhalb der Galerie;
– Genehmigungen für die Reproduktion von Bildern der in der Galerie aufbewahrten Werke.
Anträge für Bilder können bei der Genehmigungsstelle (ga-afi@cultura.gov.it) gestellt werden, wobei bei Bedarf eine Freigabe für die Nutzung erforderlich ist. Kommerzielle Nutzungen unterliegen stets Konzessionsgebühren, die im Voraus zu entrichten sind. Für Reproduktionen, die von Privatpersonen für den persönlichen Gebrauch oder von öffentlichen oder privaten Einrichtungen für gemeinnützige Zwecke ohne Gewinnabsicht angefordert werden, sind keine Gebühren zu entrichten.
GENEHMIGUNG DER NUTZUNG VON MUSEUMSRÄUMEN
Die Galleria dell’Accademia di Firenze erteilt Genehmigungen für exklusive Führungen, Konferenzen, Konzerte und kulturelle Veranstaltungen im Rahmen sowohl öffentlicher als auch privater Projekte, die in ihren Räumlichkeiten stattfinden sollen, und bietet die Möglichkeit, einzigartige und weltweit einmalige Räume zu nutzen. Die Veranstaltungen, ob institutioneller Natur oder nicht, können unter strikter Einhaltung der Sicherheitsanforderungen und der Prinzipien des Schutzes und der Aufwertung des Kulturerbes genehmigt werden. Die Genehmigung wird durch eine Konzessionsurkunde und die Zahlung einer Gebühr erteilt (D.Lgs. 42/2004, Art. 106). Nach Kenntnisnahme der Vorschriften sieht das Verfahren die Einreichung eines Antrags vor, durch das Herunterladen eines Formulars, das innerhalb von 20 Tagen vor der Veranstaltung an die Adresse ga-afi.spazioeventi@cultura.gov.it gesendet werden muss.
FORMULAR FÜR ABGELEITETE NUTZUNGEN
REGELUNG ZUR VORÜBERGEHENDEN NUTZUNG